SGV Böbingen

1920 e.V.


Satzungsänderung / Neufassung der Satzung

Warum?

Die aktuell geltende SGV Satzung vom 07. August 1955 ist in vielen Punkten nicht mehr stimmig, nicht mehr aktuell sowie nicht mehr zeitgemäß.

Diesbezüglich bürgt sie rechtliche Unsicherheiten.

Mit der Ortsteil-Zusammenlegung von Ober- und Unterböbingen musste im Jahr 1981 eine Satzungsänderung in Bezug des Vereinsnamens, SGV Oberböbingen mit dem Zusatz

“Sitz Böbingen an der Rems“ vorgenommen werden.

Bereits mehrere Vorstände und Beiratsmitglieder haben sich in den vergangenen Jahren mit einer Neufassung der Satzung beschäftigt.

Aus diesen vorgearbeiteten Entwürfen ist die nun beigefügte beschlussfähige Neufassung entstanden.

Mit großer Hilfe und Unterstützung von Notar Dr. Philipp Kienzle, wurde sie komplett neu verfasst und vorab dem Amtsgericht zur Prüfung bereits vorgelegt.

Eine 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder ist nun notwendig, um diese Satzung neu zu verankern.


Wichtigste Anderungen:

Neue Satzung
Name des Vereins:
SGV Böbingen 1920 e.V.
Zweck des Vereins: - gemeinnützige Zwecke-

Mitaufnahme:

  • Ehrenamtspauschale
  • Übungsleiterentschädigung
Vorstand: 1 & 2 Vorsitzender
Schatzmeister
Schriftführer
weitere Beisitzer
Vorstandsitzungen: Vor Ort
„Hybrid Sitzung“
„Online Sitzung“
Alte Satzung
Name des Vereins:
SGV Oberböbingen 1920 e.V.
Zweck des Vereins: - gemeinnützige Zwecke-
Vorstand: Vorsitzender
Auschuss

Vorstandsitzungen: Vor Ort

Downloads

Hier finden Sie alle Dokumente bezüglich der Satzungsänderung und MItgliederversamlung zum Download


Satzung aktuell (1955)



Satzung NEU


Satzungsänderung 1981


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